FG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.08.2014
6 K 24/13
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; KStG § 8 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 1 S. 1;

vGA bei der verbilligten Überlassung von Wohnraum an den Gesellschafter Ansatz der Vergleichsmiete anstatt der Kostenmiete aufgrund der konrekten Wohnungsmarktsituation

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.2014 - Aktenzeichen 6 K 24/13

DRsp Nr. 2015/7467

vGA bei der verbilligten Überlassung von Wohnraum an den Gesellschafter Ansatz der Vergleichsmiete anstatt der Kostenmiete aufgrund der konrekten Wohnungsmarktsituation

1. Die Tatsache, dass der Mieter lediglich zu 5 % an der vermietenden Kapitalgesellschaft beteiligt ist, spricht grundsätzlich nicht gegen eine vGA wegen der verbilligten Überlassung von Wohnraum. 2. Im Rahmen von Vermietungsverhältnissen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern ist dann von einer vGA auszugehen, wenn die Gesellschaft als Vermieter ein unangemessen niedriges Entgelt verlangt. 3. Zwar ist grundsätzlich darauf abzustellen, ob die GmbH die Wohnung dem Gesellschafter zu einem kostendeckenden Preis überlässt. Ist jedoch die Kostenmiete in dem betreffenden Ort und in dem betreffenden Zeitraum auch von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführer unter keinen denkbaren Umständen zu erzielen, ist hinsichtlich der Frage, ob eine verbilligte Überlassung vorliegt, auf die Vergleichsmiete am Markt abzustellen. 4. Bei dieser konkreten Situation ist der bei der GmbH in den Streitjahren eingetretene Verlust nicht durch das Gesellschaftsverhältnis bedingt.