vGA bei Veräußerung von Aktien an den Gesellschafter-Geschäftsführer und späterem Weiterverkauf an einen Dritten
FG Sachsen, Urteil vom 16.11.2010 - Aktenzeichen 8 K 943/07
DRsp Nr. 2010/23250
vGA bei Veräußerung von Aktien an den Gesellschafter-Geschäftsführer und späterem Weiterverkauf an einen Dritten
1. Die Veräußerung von Aktien durch eine GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, die dieser im Folgejahr zu einem weitaus höheren Preis an einen Dritten weiter veräußert hat, stellt im Jahr der Veräußerung keine verdeckte Gewinnausschüttung durch Vermögensminderung dar, wenn die Veräußerung der GmbH zum maßgeblichen Bilanzstichtag bei ordnungsgemäßer Bilanzierung nicht zu einer Minderung ihres Betriebsvermögens geführt hat.2. Eine vGA durch verhinderte Vermögensmehrung ist ebenfalls nicht gegeben, wenn die GmbH keinen anderen Kaufinteressenten für die Aktien gefunden hat, der ein bindendes Angebot zur Zahlung eines höheren Kaufpreises abgegeben hätte, und zum maßgeblichen Bilanzstichtag weder feststand, ob ein Weiterverkauf der Aktien durch den Gesellschafter-Geschäftsführer künftig tatsächlich erfolgen würde, noch, welcher Preis bei einer solchen künftigen Veräußerung erzielt werden würde.
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