FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 11.12.2008
3 K 1035/08
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; GmbHG § 43 Abs. 1;
Fundstellen:
EFG 2009, 1149

vGA für die gesamte Geschäftsführervergütung bei fehlender Probezeit, fehlendem ordentlichem Kündigungsrecht seitens der GmbH und unentgeltlicher Überlassung des Geschäftswertes eines Einzelunternehmens

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.2008 - Aktenzeichen 3 K 1035/08

DRsp Nr. 2009/10828

vGA für die gesamte Geschäftsführervergütung bei fehlender Probezeit, fehlendem ordentlichem Kündigungsrecht seitens der GmbH und unentgeltlicher Überlassung des Geschäftswertes eines Einzelunternehmens

1. Eine vGA kann auch dann vorliegen, wenn eine Vereinbarung zwar für die Gesellschaft günstig ist, ein gesellschaftsfremder Vertragspartner sich aber im eigenen Interesse nicht auf sie eingelassen hätte; denn es ist nicht nur auf die Sicht der Gesellschaft, sondern auch auf die Position des Leistungsempfängers abzustellen. 2. Überlässt also der (Mit-)Geschäftsführer einer GmbH den Geschäftswert seines vom ihm zuvor geführten Einzelunternehmens unentgeltlich, verzichtet die GmbH in den Geschäftsführeranstellungsverträgen auf eine Probezeit sowie auf ein ordentliches Kündigungsrecht für die gesamte voraussichtliche Vertragslaufzeit und binden sich die Geschäftsführer lediglich für die Dauer von fünfeinhalb Jahren, sind die Geschäftsführerverträge insgesamt nicht fremdüblich und führen zu einer außerhalb der Bilanz hinzuzurechnenden verdeckten Gewinnausschüttung.

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2; GmbHG § 43 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die ertragsteuerliche Behandlung eines Geschäftsführergehalts.