Bewirtungskosten werden in Betriebsprüfungen regelmäßig besonders intensiv geprüft - und häufig nicht anerkannt. Durch die vorübergehende USt-Satz-Senkung seit 1.7.2020 speziell bei Bewirtungen ergeben sich neue Fallen. Dieses Video gibt einen aktuellen Überblick über die Voraussetzungen für einen Betriebskostenabzug und konkrete Hinweise zur Buchung.
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