Umsatzsteuersenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen: Achten Sie auf diese Fehlerquellen (Video)

Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wurde von Juli bis Dezember 2020 von 19 % auf 5 % sowie für die Zeit von Januar bis Juni 2021 von 19 % auf 7 % abgesenkt. Was zunächst so einfach klingt, erweist sich in der Praxis nicht selten als kompliziert. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen helfen, die wesentlichen Praxisfragen schnell und sicher in den Griff zu bekommen.

Steuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Zeitraum

Steuersatz

bis 30.06.2020

19 %

01.07.2020 bis 31.12.2020

5 %

01.01.2021 bis 30.06.2021

7 %

ab 01.07.2021

19 %

Steuersatz auf Getränke

Zeitraum

Steuersatz

bis 30.06.2020

19 %

01.07.2020 bis 31.12.2020

16 %

ab 01.01.2021

19 %

Was sind Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen?

Was unter Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zu verstehen ist, definiert die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie. Als Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gelten danach die Abgabe zubereiteter oder nichtzubereiteter Speisen und/oder Getränke zusammen mit ausreichenden unterstützenden Dienstleistungen, die deren sofortigen Verzehr ermöglichen.

Die Abgabe von Speisen und/oder Getränken ist nur eine Komponente der gesamten Leistung, bei der der Dienstleistungsanteil überwiegt.