BayObLG, Urteil vom 30.10.1969 - Aktenzeichen RReg 4a St 170/69
DRsp Nr. 1998/8440
Vollendung der Steuerhinterziehung
»Schon durch die Verletzung der Gestellungspflicht wird die Steuer verkürzt. Damit ist die Steuerhinterziehung vollendet. Die Überholung (§ 7 ZollG) und der nach ihr erteilte Zollbescheid sind für die Frage der Vollendung ohne Belang.«