Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) mit Verfügung vom 28. August 1998 wegen rückständiger Einkommen-, Lohn- und Umsatzsteuern 1989 bis 1998 in Höhe von ca. ... DM zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 284 der Abgabenordnung (AO 1977) aufgefordert worden. Vorausgegangen waren fruchtlose Vollstreckungsversuche des FA in Konten, Sachen und Grundstücke der Klägerin. Nach erfolglosem Einspruch (Einspruchsentscheidung vom 15. März 1999) blieb auch die Klage der Klägerin vor dem Finanzgericht (FG) ohne Erfolg.
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