Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.12.2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.030,12 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs der Marke Audi Typ A4 2.0 TDI Avant mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ... nebst 2 Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft.
2.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der im Tenor Ziffer 1 genannten Zug um Zug-Leistung im Annahmeverzug befindet.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die durch die Beauftragung seiner Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung i.H.v. 473,62 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2018 zu zahlen.
4. II. III. IV. V. VI.
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