OLG Stuttgart - Urteil vom 12.12.2019
13 U 13/19
Normen:
BGB § 291; BGB § 281;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 11.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 89/18

Vom Dieselskandal betroffener Audi A 4 mit einem Motor EA 189Voraussetzungen einer sittenwidrigen SchädigungKeine Verzinsungspflicht für den Kaufpreis

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.12.2019 - Aktenzeichen 13 U 13/19

DRsp Nr. 2020/4076

Vom Dieselskandal betroffener Audi A 4 mit einem Motor EA 189 Voraussetzungen einer sittenwidrigen Schädigung Keine Verzinsungspflicht für den Kaufpreis

1. Der Hersteller des Motors eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs (Audi A 4, EA 189) haftet gegenüber dem Erwerber eines Gebrauchtwagens aus §§ 826, 31 BGB.2. Zinsen aus dem Kaufpreis gem. § 849 BGB stehen dem Erwerber in einem solchen Fall nicht zu.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.12.2018, Az. 19 O 89/18, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.030,12 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs der Marke Audi Typ A4 2.0 TDI Avant mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ... nebst 2 Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft.

2.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der im Tenor Ziffer 1 genannten Zug um Zug-Leistung im Annahmeverzug befindet.

3.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die durch die Beauftragung seiner Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung i.H.v. 473,62 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2018 zu zahlen.

4. II. III. IV. V. VI.