OLG Karlsruhe - Urteil vom 18.12.2019
13 U 670/19
Normen:
StGB § 263;
Fundstellen:
NJW-RR 2020, 347
ZIP 2020, 370
Vorinstanzen:
LG Waldshut-Tiengen, vom 03.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 283/18

Vom Dieselskandal betroffener Pkw des Typs Skoda Yeti mit Motor EA 189Kleiner Schadensersatz

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2019 - Aktenzeichen 13 U 670/19

DRsp Nr. 2020/838

Vom Dieselskandal betroffener Pkw des Typs Skoda Yeti mit Motor EA 189 Kleiner Schadensersatz

Eine Schadensersatzklage im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselabgasskandal gegen die Herstellerin eines Motors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung, gerichtet auf die Zahlung des behaupteten Minderwertes (sog. kleiner Schadensersatz), ist jedenfalls dann unbegründet, wenn nicht feststeht, dass der Käufer bei Kenntnis der verheimlichten Umstände bereit gewesen wäre, den Kaufvertrag zu einem geringeren Kaufpreis zu schließen.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 03.06.2019 (1 O 283/18) wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StGB § 263;

Gründe

I.

Der Kläger verlangt von der Beklagten im Zusammenhang mit dem sog. Dieselabgasskandal die Zahlung des sog. "kleinen Schadensersatzes" wegen eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrages über ein Fahrzeug, das mit einem von der Beklagten hergestellten Motor ausgestattet ist.

1. 2. 3.