LG München I, vom 08.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 3129/14
OLG München, vom 22.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 15 U 3037/19
Vor Abschluss des Gesellschaftsvertrags von den Gründern eingegangenes Rechtsgeschäft mit dem Ziel ausschließlich die erst zu gründende noch nicht existierende GmbH zu berechtigen und verpflichten; Wirksamkeit und Genehmigungsbedürftigkeit des Rechtsgeschäfts unter der aufschiebenden Bedingung der Entstehung der GmbH; Umfassende und unbeschränkte Vertretungsmacht des Vorstands einer Stiftung; Eine die Vertretungsmacht des Stiftungsvorstands einschränkende Satzungsbestimmung gegenüber Dritten bei klarer und eindeutiger Regelung des Umfangs der Beschränkung
BGH, Urteil vom 15.04.2021 - Aktenzeichen III ZR 139/20
DRsp Nr. 2021/8500
Vor Abschluss des Gesellschaftsvertrags von den Gründern eingegangenes Rechtsgeschäft mit dem Ziel ausschließlich die erst zu gründende noch nicht existierende GmbH zu berechtigen und verpflichten; Wirksamkeit und Genehmigungsbedürftigkeit des Rechtsgeschäfts unter der aufschiebenden Bedingung der Entstehung der GmbH; Umfassende und unbeschränkte Vertretungsmacht des Vorstands einer Stiftung; Eine die Vertretungsmacht des Stiftungsvorstands einschränkende Satzungsbestimmung gegenüber Dritten bei klarer und eindeutiger Regelung des Umfangs der Beschränkung
a) Die Auslegung eines vor Abschluss des Gesellschaftsvertrags von den Gründern eingegangenen Rechtsgeschäfts kann ergeben, dass ausschließlich die erst zu gründende, noch nicht existierende GmbH berechtigt und verpflichtet werden soll. In diesem Fall ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts unter der aufschiebenden Bedingung der Entstehung der GmbH steht. Ein solches Rechtsgeschäft ist nach § 177BGB genehmigungsbedürftig (Anschluss an und Fortentwicklung von BGH, Urteile vom 20. Juni 1983 - II ZR 200/82, NJW 1983, 2822; vom 7. Mai 1984 - II ZR 276/83, BGHZ 91, 148, 153; vom 13. Januar 1992 - II ZR 63/91, GmbHR 1992, 164 und vom 7. Februar 1996 - IV ZR 335/94, WM 1996, 722, 723).
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