RL 2006/112/EG; EUV Art. 4 Abs. 3; AEUV Art. 325; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 49 Abs. 1;
Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 4 Abs. 3 EUV - Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit - Art. 325 AEUV - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (PIF-Übereinkommen) - Nationale Regelung, die strafrechtliche Sanktionen für die Nichtabführung von Steuerabzügen und Mehrwertsteuer innerhalb der gesetzlichen Frist vorsieht - Für Verstöße im Bereich der Mehrwertsteuer geltender höherer Schwellenbetrag - Nationale Regelung, wonach die Strafbarkeit entfällt, wenn die Mehrwertsteuer beglichen wird - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorzusehen - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 49 Abs. 1 der Charta - Grundsatz der Gesetzmäßigkeit - Rückwirkende Anwendung des milderen Strafgesetzes - Rechtssicherheit
EuGH, Schlussantrag vom 13.07.2017 - Aktenzeichen C-574/15
DRsp Nr. 2018/7238
Vorabentscheidungsersuchen – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 4 Abs. 3EUV – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit – Art. 325AEUV – Schutz der finanziellen Interessen der Union – Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (PIF-Übereinkommen) – Nationale Regelung, die strafrechtliche Sanktionen für die Nichtabführung von Steuerabzügen und Mehrwertsteuer innerhalb der gesetzlichen Frist vorsieht – Für Verstöße im Bereich der Mehrwertsteuer geltender höherer Schwellenbetrag – Nationale Regelung, wonach die Strafbarkeit entfällt, wenn die Mehrwertsteuer beglichen wird – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorzusehen – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 49 Abs. 1 der Charta – Grundsatz der Gesetzmäßigkeit – Rückwirkende Anwendung des milderen Strafgesetzes – Rechtssicherheit
Normenkette:
RL 2006/112/EG; EUV Art. 4 Abs. 3; AEUV Art. 325; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 49 Abs. 1;
I. Einleitung
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