Vorabentscheidungsersuchen - Zollschuld - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Anwendungsbereich - Begriff der Einfuhr - Erfordernis des Eintritts des Gegenstands in den Wirtschaftskreislauf der Union - Vermutung
EuGH, Schlussantrag vom 27.02.2019 - Aktenzeichen C-26/18
DRsp Nr. 2019/14851
Vorabentscheidungsersuchen – Zollschuld – Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Anwendungsbereich – Begriff der Einfuhr – Erfordernis des Eintritts des Gegenstands in den Wirtschaftskreislauf der Union – Vermutung
In den Urteilen Eurogate Distribution und DHL Hub Leipzig(2Urteil vom 2. Juni 2016 (C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:405), im Folgenden: Urteil Eurogate Distribution.< schließen) sowie Wallenborn Transports(3Urteil vom 1. Juni 2017 (C-571/15, EU:C:2017:417), im Folgenden: Urteil Wallenborn Transports.< schließen) hat der Gerichtshof zwei Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg und des Hessischen Finanzgerichts zu der Frage beantwortet, ob sowohl ein Einfuhrmehrwertsteueranspruch als auch eine Zollschuld entstehen, wenn bei der steuerbaren Handlung gegen bestimmte, in den Zollvorschriften festgelegte Bedingungen verstoßen wird.
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