Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. April 2017 13 K 8108/15 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 7. April 2015 sowie der Einkommensteuerbescheid 2010 des Beklagten vom 22. Februar 2013 aufgehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten um eine Änderung nach §
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