BFH - Urteil vom 22.02.2021
IX R 6/20
Normen:
EStG § 17 Abs. 1, Abs. 4;
Fundstellen:
BB 2021, 1814
BB 2021, 2278
BFH/NV 2021, 1172
DStZ 2021, 689
GmbHR 2021, 1002
ZInsO 2021, 1758
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 16.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1503/17

Voraussetzungen der Anerkennung eines Verlusts aus der Übertragung von Anteilen an einer GmbHBegriff des Veräußerungsverlusts i.S. von § 17 Abs. 1 S. 1 EStG

BFH, Urteil vom 22.02.2021 - Aktenzeichen IX R 6/20

DRsp Nr. 2021/11645

Voraussetzungen der Anerkennung eines Verlusts aus der Übertragung von Anteilen an einer GmbH Begriff des Veräußerungsverlusts i.S. von § 17 Abs. 1 S. 1 EStG

NV: Im kaufmännischen Geschäftsverkehr spricht bei Verträgen zwischen fremden Personen eine widerlegbare Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts.

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 16.07.2019 – 6 K 1503/17 insoweit aufgehoben, als es den Einkommensteuerbescheid für 2012 betrifft.

Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1, Abs. 4;

Gründe

I.

Streitig ist die Anerkennung und die Höhe des Verlusts aus der Übertragung von Anteilen an der … (GmbH) nach § 17 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres 2012 (EStG).