Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 16.07.2019 –
Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist die Anerkennung und die Höhe des Verlusts aus der Übertragung von Anteilen an der … (GmbH) nach § 17 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres 2012 (EStG).
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