Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 11.07.2018 – 5 K 1130/17 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Nürnberg zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
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