FG Niedersachsen - Urteil vom 11.11.2015
Q7s6q6 K 178/14
Normen:
HGB § 249 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BB 2016, 1266

Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung einer Umlageverpflichtung für Haftpflichtschäden gegenüber einer Haftpflichtgemeinschaft; Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten; Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.11.2015 - Aktenzeichen Q7s6q6 K 178/14

DRsp Nr. 2016/3495

Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung einer Umlageverpflichtung für Haftpflichtschäden gegenüber einer Haftpflichtgemeinschaft; Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten; Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer

Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung einer Umlageverpflichtung für Haftpflichtschäden gegenüber einer Haftpflichtgemeinschaft.

Normenkette:

HGB § 249 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist dem Grunde und der Höhe nach der Ansatz einer Rückstellung in der Steuerbilanz der X AG (X) auf den 31. Dezember 2007 wegen einer Umlageverpflichtung gegenüber der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN).

Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der X; diese betrieb bis einschließlich 2006 für die Klägerin den öffentlichen Nahverkehr im ... .

In den Veranlagungszeiträumen 2004 bis 2007 hatte sie Rückstellungen für Belastungen aus einer Umlageverpflichtung gegenüber der HDN für Haftpflichtschäden gebildet.

Bei der HDN, einem nichtrechtsfähigen Verein im Sinne von § 54 (), handelt es sich um eine Selbsthilfeeinrichtung für die Versicherung von Verkehrs- und Versorgungsunternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 50 % beteiligt ist.