Streitig ist dem Grunde und der Höhe nach der Ansatz einer Rückstellung in der Steuerbilanz der X AG (X) auf den 31. Dezember 2007 wegen einer Umlageverpflichtung gegenüber der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN).
Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der X; diese betrieb bis einschließlich 2006 für die Klägerin den öffentlichen Nahverkehr im ... .
In den Veranlagungszeiträumen 2004 bis 2007 hatte sie Rückstellungen für Belastungen aus einer Umlageverpflichtung gegenüber der HDN für Haftpflichtschäden gebildet.
Bei der HDN, einem nichtrechtsfähigen Verein im Sinne von § 54 (), handelt es sich um eine Selbsthilfeeinrichtung für die Versicherung von Verkehrs- und Versorgungsunternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 50 % beteiligt ist.
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