BFH - Urteil vom 23.02.2021
II R 44/17
Normen:
GrStG § 10; BewG § 19 Abs. 4, § 22 Abs. 2; AO § 39; BGB § 464 Abs. 2;
Fundstellen:
AO-StB 2021, 251
BB 2021, 1621
BFH/NV 2021, 1115
BStBl II 2022, 188
DB 2022, 444
DStZ 2021, 738
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 20.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 801/14

Voraussetzungen der Erhebung der Grundsteuer beim wirtschaftlichen Eigentümer des Grundstücks

BFH, Urteil vom 23.02.2021 - Aktenzeichen II R 44/17

DRsp Nr. 2021/10091

Voraussetzungen der Erhebung der Grundsteuer beim wirtschaftlichen Eigentümer des Grundstücks

1. Für Zwecke der Grundsteuer ist das Grundstück gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen. 2. Grundstückseigentümer und Vorkaufsberechtigter können den Übergang von Nutzen und Lasten abweichend von den in dem ursprünglichen Kaufvertrag festgelegten Bedingungen auf einen späteren Zeitpunkt festlegen.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20.09.2017 – 4 K 801/14, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 20.02.2014 sowie die Einheitswert- und Grundsteuermessbescheide auf den 01.01.2007 vom 11.11.2010 und vom 10.12.2010 aufgehoben.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

GrStG § 10; BewG § 19 Abs. 4, § 22 Abs. 2; AO § 39; BGB § 464 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Grundstückseigentümerin (A) schloss am ...01.2006 mit einer Grundbesitz GmbH & Co. KG (KG) einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über ein aus mehreren wirtschaftlichen Einheiten bestehendes Grundstück zu einem fest vereinbarten Kaufpreis. Der Übergang von Nutzen und Lasten auf die KG sollte nach dem Kaufvertrag zum ...01.2006 erfolgen.