I.
Die Antragsteller sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Der Antragsteller war in den Streitjahren technischer Betriebsleiter der T-GmbH, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter sein Bruder war. Die steuerlichen Angelegenheiten der Antragsteller und der T-GmbH wurden von demselben Steuerberater wahrgenommen.
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