BFH - Beschluss vom 17.11.2008
VII S 21/08 (PKH)
Normen:
FGO § 96 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 605

Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Nichtzulassungsbeschwerde; Zulässigkeit der Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Verrechnungsvertrags aufgrund künftiger Erstattungsansprüche; Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BFH, Beschluss vom 17.11.2008 - Aktenzeichen VII S 21/08 (PKH)

DRsp Nr. 2009/4200

Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Nichtzulassungsbeschwerde; Zulässigkeit der Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Verrechnungsvertrags aufgrund künftiger Erstattungsansprüche; Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2;

Gründe:

I.

Die Antragsteller sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Der Antragsteller war in den Streitjahren technischer Betriebsleiter der T-GmbH, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter sein Bruder war. Die steuerlichen Angelegenheiten der Antragsteller und der T-GmbH wurden von demselben Steuerberater wahrgenommen.