Die Berufung der Beklagten zu 2. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 2. November 2017 -
Es wird festgestellt, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2. seit dem 1. März 2017 ein Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des bis zum 28. Februar 2017 bestehenden Arbeitsverhältnisses zu der Beklagten zu 1. besteht.
2.Die Beklagte zu 2. trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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