Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17.10.2014 wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits unter Einschluss der Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 64.670,64 €
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|