Auf die Rechtsmittel der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 25. Oktober 2019 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben sowie das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 28. März 2019 insoweit abgeändert, als festgestellt worden ist, dass sich die Beklagte mit der Annahme des PKW Skoda Yeti, Outdoor 2.0 TDI DSG 4X4 Elegance, FIN: TMBLD75L4E6042396, in Annahmeverzug befinde. Die Klage wird insoweit abgewiesen.
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