BFH - Urteil vom 16.12.1998
II R 50/96
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 900
NVwZ 2000, 596

Voraussetzungen einer verbindlichen Auskunft

BFH, Urteil vom 16.12.1998 - Aktenzeichen II R 50/96

DRsp Nr. 1999/4187

Voraussetzungen einer verbindlichen Auskunft

1. Das Finanzamt kann nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gebunden sein, wenn es einem Steuerpflichtigen zugesichert hat, einen konkreten Sachverhalt, dessen steuerliche Beurteilung zweifelhaft erscheint und der für die wirtschaftliche Disposition des Steuerpflichtigen bedeutsam ist, bei der Besteuerung in einem bestimmten Sinne zu beurteilen.2. Voraussetzung für eine Bindung in solchen Fällen ist, daß der vom Steuerpflichtigen mitgeteilte Sachverhalt in allen wesentlichen Punkten richtig und vollständig dargestellt wurde, so von der auskunftserteilenden Person verstanden wurde und offensichtlich ist, daß von der Auskunft gewichtige wirtschaftliche Entscheidungen des Steuerpflichtigen abhängen.

Gründe:

I. Durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom Juli 1980 erwarben der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), seine Ehefrau sowie seine Schwiegereltern jeweils Miteigentumsanteile an einem 2 021 qm großen Grundstück.