Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16. September 2019 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde gegen den im Tenor näher bezeichneten Beschluss des Verwaltungsgerichts ist mangels einer fristgerecht eingegangenen Beschwerdebegründung nicht zulässig und daher als unzulässig zu verwerfen.
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