BFH - Urteil vom 02.02.2022
III R 7/20
Normen:
FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 739
FamRZ 2022, 1111
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 24.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1514/17

Voraussetzungen eines KindergeldanspruchsIm Inland selbst nicht einkommensteuerpflichtiger KindergeldempfängerWohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zusammen mit dem Kind

BFH, Urteil vom 02.02.2022 - Aktenzeichen III R 7/20

DRsp Nr. 2022/7838

Voraussetzungen eines Kindergeldanspruchs Im Inland selbst nicht einkommensteuerpflichtiger Kindergeldempfänger Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zusammen mit dem Kind

NV: Wird ein Elternteil vom Finanzamt nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, so kann ein nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG begründeter Kindergeldanspruch über die gemäß Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 anzuwendende Familienbetrachtung auch dann dem im anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zusammen mit dem Kind wohnenden Elternteil zustehen, wenn dieser selbst im Inland keine Einkünfte erzielt hat.

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 24.09.2018 – 6 K 1514/17 (Kg) insoweit aufgehoben, als das Finanzgericht die Klage hinsichtlich des Kindergeldanspruchs für den Zeitraum Oktober 2015 bis September 2017 abgewiesen hat.

Die Sache wird insoweit an das Sächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

2. Im Übrigen wird die Revision als unzulässig verworfen.

3. Hinsichtlich der Kostenentscheidung wird das Urteil in vollem Umfang aufgehoben. Dem Finanzgericht wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens übertragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;

Gründe

I.