I.
Der im Jahr 1984 geborene Sohn (S) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) leistete vom 5. Mai 2003 bis zum 29. Februar 2004 seinen Zivildienst. Die Beklagte und Revisionsbeklagte (Familienkasse) hob deshalb die Kindergeldfestsetzung ab Juni 2003 auf.
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