BFH - Beschluss vom 10.11.2011
I B 92/11
Normen:
UmwStG 1999 § 12 Abs. 2 S. 1; FGO § 115 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 444
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 17.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3128/09

Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verfahrensmangels wegen einer nicht hinreichenden Begründung eines Urteils im Zusammenhang mit der Prüfung der Neutralisierung eines Übernahmeverlusts; Prüfung der Neutralisierung des Übernahmeverlusts i.R.d. Gewinnfeststellungsbescheids bei Verschmelzung einer GmbH auf ihre Muttergesellschaft

BFH, Beschluss vom 10.11.2011 - Aktenzeichen I B 92/11

DRsp Nr. 2012/3308

Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verfahrensmangels wegen einer nicht hinreichenden Begründung eines Urteils im Zusammenhang mit der Prüfung der Neutralisierung eines Übernahmeverlusts; Prüfung der Neutralisierung des Übernahmeverlusts i.R.d. Gewinnfeststellungsbescheids bei Verschmelzung einer GmbH auf ihre Muttergesellschaft

1. NV: Ein Verfahrensmangel i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 119 Nr. 6 FGO (Entscheidung ohne Gründe) liegt erst dann vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, sei es, dass der Urteilspruch überhaupt nicht begründet worden ist, sei es, dass die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren ist. 2. NV: Zu den Anforderungen an die Rüge der Divergenz (hier: betreffend die Entscheidung eines Übernahmeverlusts und dessen Neutralisierung gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995 in das für das Mutterunternehmen und ihre atypisch stillen Gesellschafter durchgeführte Feststellungsverfahren).

Normenkette:

UmwStG 1999 § 12 Abs. 2 S. 1; FGO § 115 Abs. 2;

Gründe