LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 10.02.2021
L 5 SB 138/17
Normen:
SGB XI a.F. § 69;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 12.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 41 SB 194/17

Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens BlBegriff der BlindheitSchwere globale kortikale Schädigung mit Beeinträchtigung der höheren Hirnleistungen

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.02.2021 - Aktenzeichen L 5 SB 138/17

DRsp Nr. 2021/5338

Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens Bl Begriff der Blindheit Schwere globale kortikale Schädigung mit Beeinträchtigung der höheren Hirnleistungen

Tenor

Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 12. September 2017 wird aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 2. Januar 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. März 2017 abgewiesen.

Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB XI a.F. § 69;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens „Bl“ für den 2020 verstorbenen H. (nachstehend: der Verstorbene) vorliegen.