Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 12. September 2017 wird aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 2. Januar 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. März 2017 abgewiesen.
Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens „Bl“ für den 2020 verstorbenen H. (nachstehend: der Verstorbene) vorliegen.
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