FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.12.2014
3 K 2197/11
Normen:
EStG § 3 Nr. 11; EStG § 3 Nr. 44; EStG § 3c Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2016, 6
DStR
DStRE 2016, 712
ZEV 2015, 184

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Zuwendungen privat-rechtlicher Stiftungen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.12.2014 - Aktenzeichen 3 K 2197/11

DRsp Nr. 2015/1034

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Zuwendungen privat-rechtlicher Stiftungen

1. Existieren keine in Richtlinien der Stiftungen festgelegten Grundsätze, nach denen Fördermittel vergeben werden (Vergaberichtlinien), führt dies zur Versagung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 EStG. 2. Eine nichtrechtsfähige Stiftung kann keine öffentliche Stiftung im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG sein.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 11; EStG § 3 Nr. 44; EStG § 3c Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob von Stiftungen des bürgerlichen Rechts an den Kläger gezahlte Zuschüsse der Besteuerung unterliegen.

Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt als Historiker und Journalist Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Seinen Gewinn ermittelt er durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.