Die Kläger begehrt Vergütung der Mineralölsteuer.
Die Klägerin war seit dem 17.12.2004 Eigentümerin des Flugzeugs XXX. Dieses Flugzeug, das im hier maßgeblichen Zeitraum (01.01. bis 31.07.2006) von verschiedenen Piloten gesteuert wurde, wurde für kommerzielle Zwecke von Unternehmen des Firmenverbundes, dem die Klägerin angehört, insbesondere der A Ltd., B (C), eingesetzt. Nach dem von der Klägerin vorgelegten Verwendungsnachweis dienten die Flüge geschäftlichen Treffen (meeting) sowie dem Transfer von Mitarbeitern (employe transfer). Die Flüge vom 01.02., 03.02., 23.03., 26.03., 04.04., 04.04., 25.05., 02.06., 22.06., 26.06., 24.07., 27.07.2006 dienten der Wartung des Flugzeugs (ferry for maintanance).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|