FG Hamburg - Urteil vom 19.12.2018
4 K 140/15
Normen:
MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a);

Voraussetzungen für die Vergütung der Mineralölsteuer für den Eigentümerin eines Flugzeugs

FG Hamburg, Urteil vom 19.12.2018 - Aktenzeichen 4 K 140/15

DRsp Nr. 2023/354

Voraussetzungen für die Vergütung der Mineralölsteuer für den Eigentümerin eines Flugzeugs

Die Verwendung des richtigen Vordrucks ist eine formelle Anspruchsvoraussetzung. Zuständiges HZA für den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel. Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsfrist nach Ablauf der Festsetzungsfrist. Keine besonderen Umstände, die das Berufen auf die Verjährung nach der Emmott'schen Fristenhemmung ausschließen.

Normenkette:

MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a);

Tatbestand

Die Kläger begehrt Vergütung der Mineralölsteuer.

Die Klägerin war seit dem 17.12.2004 Eigentümerin des Flugzeugs XXX. Dieses Flugzeug, das im hier maßgeblichen Zeitraum (01.01. bis 31.07.2006) von verschiedenen Piloten gesteuert wurde, wurde für kommerzielle Zwecke von Unternehmen des Firmenverbundes, dem die Klägerin angehört, insbesondere der A Ltd., B (C), eingesetzt. Nach dem von der Klägerin vorgelegten Verwendungsnachweis dienten die Flüge geschäftlichen Treffen (meeting) sowie dem Transfer von Mitarbeitern (employe transfer). Die Flüge vom 01.02., 03.02., 23.03., 26.03., 04.04., 04.04., 25.05., 02.06., 22.06., 26.06., 24.07., 27.07.2006 dienten der Wartung des Flugzeugs (ferry for maintanance).