BGH - Beschluss vom 29.05.2018
AnwZ (Brfg) 31/17
Normen:
VwGO § 124a Abs. 4; BRAO § 112e S. 2;
Vorinstanzen:
AnwGH Hessen, vom 13.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AGH 10/16

Voraussetzungen für die Zulassung eines Angestellten im öffentlichen Dienst als Syndikusrechtsanwalt als klärungsbedürftige Rechtsfrage

BGH, Beschluss vom 29.05.2018 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 31/17

DRsp Nr. 2018/8134

Voraussetzungen für die Zulassung eines Angestellten im öffentlichen Dienst als Syndikusrechtsanwalt als klärungsbedürftige Rechtsfrage

Ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Anwaltsgerichtshofs hat Erfolg, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung wegen der Rechtsfrage hat, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Angestellte im öffentlichen Dienst als Syndikusrechtsanwältin zugelassen werden kann.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des 1. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 13. März 2017 wird zugelassen.

Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 124a Abs. 4; BRAO § 112e S. 2;

Gründe

I.