BFH - Urteil vom 17.12.2008
IV R 77/06
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 2; EStG § 15 Abs. 2 S. 1; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2; AO § 365 Abs. 3 S. 1; FGO § 44;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 08.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 552/04

Voraussetzungen für ein Überschreiten des Bereichs der privaten Vermögensverwaltung bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze in Fällen der Grundstücksbebauung; Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung von weniger als vier Objekten und bei einer langfristigen Vermietung dieser Gebäude; Anforderungen an die nachhaltige Betätigung i.R.e. Annahme eines Gewerbebetriebs

BFH, Urteil vom 17.12.2008 - Aktenzeichen IV R 77/06

DRsp Nr. 2009/10134

Voraussetzungen für ein Überschreiten des Bereichs der privaten Vermögensverwaltung bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze in Fällen der Grundstücksbebauung; Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung von weniger als vier Objekten und bei einer langfristigen Vermietung dieser Gebäude; Anforderungen an die nachhaltige Betätigung i.R.e. Annahme eines Gewerbebetriebs

1. Bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze wird in Fällen der Grundstücksbebauung der Bereich der privaten Vermögensverwaltung nur überschritten, wenn der (unbedingte) Entschluss zur Grundstücksveräußerung spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist. 2. Zur Frage der Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude auf einem --im Anschluss an die Bebauung veräußerten-- Grundstück.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 2; EStG § 15 Abs. 2 S. 1; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2; AO § 365 Abs. 3 S. 1; FGO § 44;

Gründe:

I.

Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --AB-GbR-- als gewerbliche Grundstückshändlerin tätig geworden ist.

1.