BGH - Beschluss vom 09.05.2019
AnwZ (Brfg) 1/18
Normen:
BRAO § 112e S. 2; VwG § 124a Abs. 4;
Vorinstanzen:
AnwGH Baden-Württemberg, vom 10.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AGH 14/17 II

Voraussetzungen für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; Vorliegen einer anwaltlichen Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers

BGH, Beschluss vom 09.05.2019 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 1/18

DRsp Nr. 2019/8034

Voraussetzungen für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; Vorliegen einer anwaltlichen Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers

Voraussetzung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ist eine anwaltliche Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers. Nicht ausreichend ist eine Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten eines Kunden des Arbeitgebers.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. November 2017 wird zugelassen.

Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 112e S. 2; VwG § 124a Abs. 4;

Gründe

I.

Die Beigeladene ist seit dem 23. Oktober 2007 im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Im Jahre 2016 nahm sie eine zunächst befristete Tätigkeit bei der K. GmbH (fortan: Arbeitgeberin) als "Rechtsanwalt (Projektanwalt, Document Reviewer)" auf. In der "Präambel" des befristeten Arbeitsvertrages vom 8. Februar 2016 werden das Projekt und die Tätigkeit der Beigeladenen wie folgt beschrieben:

"K. stellt ihrem Vertragspartner, der D. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, im Rahmen eines zeitlich begrenzten Projekts für den Endkunden, die V. AG, Dienstleistungen im Bereich Dokumentenprüfung zur Verfügung. M. W. soll zum Zwecke der Durchführung dieses Projekts "V. Document review" befristet bei K. beschäftigt werden."