Voraussetzungen für steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
BFH, Urteil vom 16.10.1998 - Aktenzeichen VI R 12/98
DRsp Nr. 1999/871
Voraussetzungen für steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
Ein Arbeitgeber zahlt einen Zinszuschuß dann nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, wenn er ihn mit einer Gratifikation (Jahresabschlußprämie) verrechnet, auf deren Zahlung der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (Anschluß an BFH vom 15.5.1998, BStBl II, 518).