Voraussetzungen für Zurückweisung eines Steuerberaters als Prozeßbevollmächtigten
BFH, Beschluß vom 02.12.1992 - Aktenzeichen X B 12/92
DRsp Nr. 1996/11665
Voraussetzungen für Zurückweisung eines Steuerberaters als Prozeßbevollmächtigten
»Ein Steuerberater darf nicht als Prozeßbevollmächtigter zurückgewiesen werden, solange weder seine Bestellung widerrufen oder zurückgenommen noch ein Berufs- oder Vertretungsverbot verhängt ist.«