Streitig sind Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an zwei Spezialinvestmentsondervermögen in Höhe von insgesamt 282.360 € (= 552.248,16 DM).
Die Klägerin, eine Versicherungsgesellschaft, firmierte im Streitjahr als "..."; ihr Grundkapital betrug ... €. Sie ermittelt ihre Gewinne durch Betriebsvermögensvergleich für dem Kalenderjahr entsprechende Wirtschaftsjahre.
Als Teil ihrer Kapitalanlagen hielt sie Anteile an zwei inländischen Spezialinvestmentsondervermögen im Sinne des §
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