Streitig ist die bilanzrechtliche Zulässigkeit passiver Rechnungsabgrenzungsposten, die vereinnahmte Entschädigungen teilweise erst in späteren Gewinnermittlungs-Zeiträumen gewinnwirksam werden lassen (§ 8 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz - KStG - i.V.m. § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, 5 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz - EStG -).
Die jetzige Klägerin ist ebenso wie ihre Rechtsvorgängerin, die ursprüngliche Klägerin, eine Bank ...
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