FG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.12.2005
3 K 100/02
Normen:
EStG (1997) § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DB 2006, 1185
DStRE 2006, 1041
EFG 2006, 636

Vorfälligkeitsentschädigung auch bei Fortführung des Kredits nicht passiv abzugrenzen, sondern sofortiger Ertrag der Bank

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 3 K 100/02

DRsp Nr. 2006/11524

Vorfälligkeitsentschädigung auch bei Fortführung des Kredits nicht passiv abzugrenzen, sondern sofortiger Ertrag der Bank

Normenkette:

EStG (1997) § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die bilanzrechtliche Zulässigkeit passiver Rechnungsabgrenzungsposten, die vereinnahmte Entschädigungen teilweise erst in späteren Gewinnermittlungs-Zeiträumen gewinnwirksam werden lassen (§ 8 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz - KStG - i.V.m. § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, 5 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz - EStG -).

Die jetzige Klägerin ist ebenso wie ihre Rechtsvorgängerin, die ursprüngliche Klägerin, eine Bank ...