I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, die mit notariell beurkundetem Vertrag vom 29. Januar 1991 gegründet worden ist und ein ...unternehmen betreibt. Ihre Gesellschafter sind die Beigeladenen.
Die Beigeladenen hatten schon vor Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags den Geschäftsbetrieb der zu gründenden GmbH aufgenommen. Nach Einschätzung des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamts --FA--) haben sie hierbei im Streitjahr (1990) nicht erklärte Einnahmen und Umsätze erzielt. Der Beigeladene zu 1 ist in diesem Zusammenhang im Jahr 1997 durch Strafbefehl rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden.
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