I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.Sie schlossen am 23. Dezember 1986 einen notariellen Kaufvertrag über ein bebautes Grundstück, das sie zu eigenen Wohn- zwecken nutzen wollten. Zur Finanzierung des Kaufpreises vereinbarten sie durch Vertrag vom 12. Februar 1987 mit einer Hypothekenbank ein "Realdarlehen", dessen Konditionen auf 10 Jahre festgeschrieben waren. Vom 27. April 1987 an waren auf den noch nicht ausgezahlten Betrag Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 % monatlich zu zahlen.
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