Der seit dem 18. Februar 1992 geschiedene Kläger war bis zum 31. März 1997 Angestellter der Katholischen Kirchengemeinde ......... in ......... Er ist seit dem 28. Februar 1997 mit der Klägerin verheiratet.
Mit notarieller Urkunde Nr. 194/96 des Notars Dr. ............ vom 26. Januar 1996 erwarben die Kläger das Anwesen ......... in ......... Besitz, Nutzung und Lasten sind mit Zahlung des Kaufpreises am 16. Februar 1996 auf sie übergegangen.
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