Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 30. April 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten .
I.
Die 1965 geborene, bei der Antragsgegnerin versicherte, Antragstellerin begehrt die vorläufige Versorgung mit einer extrakorporalen Lipidapherese-Therapie.
Die Antragstellerin leidet unter anderem an familiärer Hypercholesterinämie, einer Lipoprotein(a) (=Lp[a])-Erhöhung, Xanthelasma palpebrarum und arterieller Hypertonie. Eine Behandlung mit Statinen verträgt sie nicht. 2020 wurde eine Plaquelast in den hirnversorgenden Gefäßen festgestellt.
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