EuGH - Urteil vom 08.03.2017
Rs. C-14/16
Fundstellen:
BB 2018, 1822
EuZW 2017, 429
IStR 2017, 409
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Conseil d'État (Staatsrat, Frankreich) - 30.12.2015,

Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten - Gemeinsames Steuersystem - Fusion durch Übernahme - Vorherige Bewilligung der Steuerverwaltung - Richtlinie 90/434/EWG - Art. 11 Abs. 1 Buchst. a - Steuerhinterziehung oder -umgehung - Niederlassungsfreiheit

EuGH, Urteil vom 08.03.2017 - Aktenzeichen Rs. C-14/16

DRsp Nr. 2017/6407

Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten - Gemeinsames Steuersystem - Fusion durch Übernahme - Vorherige Bewilligung der Steuerverwaltung - Richtlinie 90/434/EWG - Art. 11 Abs. 1 Buchst. a - Steuerhinterziehung oder -umgehung - Niederlassungsfreiheit

1. Da durch Art. 11 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, keine abschließende Harmonisierung erfolgt, erlaubt das Unionsrecht, die Vereinbarkeit einer nationalen Rechtsvorschrift wie der im Ausgangsverfahren fraglichen im Hinblick auf das Primärrecht zu beurteilen, obwohl diese Rechtsvorschrift erlassen wurde, um die durch diese Bestimmung gewährte Möglichkeit in nationales Recht umzusetzen.