Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Achte Richtlinie 79/1072/EWG - Richtlinie 2006/112/EG - In einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger - Erstattung der Mehrwertsteuer auf eingeführte Gegenstände - Voraussetzungen - Objektive Anhaltspunkte, die die Absicht des Steuerpflichtigen belegen, die eingeführten Gegenstände im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verwenden - Ernsthafte Gefahr, dass der die Einfuhr rechtfertigende Umsatz nicht bewirkt wird
EuGH, Urteil vom 21.09.2017 - Aktenzeichen C-441/16
DRsp Nr. 2018/15943
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Achte Richtlinie 79/1072/EWG – Richtlinie 2006/112/EG – In einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger – Erstattung der Mehrwertsteuer auf eingeführte Gegenstände – Voraussetzungen – Objektive Anhaltspunkte, die die Absicht des Steuerpflichtigen belegen, die eingeführten Gegenstände im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verwenden – Ernsthafte Gefahr, dass der die Einfuhr rechtfertigende Umsatz nicht bewirkt wird
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