Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 143 Abs. 1 Buchst. d - Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer - Einfuhr mit nachfolgender innergemeinschaftlicher Lieferung - Gefahr der Steuerhinterziehung - Gutgläubigkeit des steuerpflichtigen Importeurs und Lieferers - Beurteilung - Sorgfaltspflicht des steuerpflichtigen Importeurs und Lieferers
EuGH, Urteil vom 25.10.2018 - Aktenzeichen C-528/17
DRsp Nr. 2019/12148
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 143 Abs. 1 Buchst. d – Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer – Einfuhr mit nachfolgender innergemeinschaftlicher Lieferung – Gefahr der Steuerhinterziehung – Gutgläubigkeit des steuerpflichtigen Importeurs und Lieferers – Beurteilung – Sorgfaltspflicht des steuerpflichtigen Importeurs und Lieferers
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