Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 167, 168 und 184 - Vorsteuerabzug - Berichtigung - Als Investitionsgut erworbene Immobilien - Anfängliche Verwendung für eine nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeit, dann auch Verwendung für eine steuerpflichtige Tätigkeit - Einrichtung des öffentlichen Rechts - Eigenschaft als Steuerpflichtiger zum Zeitpunkt des steuerpflichtigen Umsatzes
EuGH, Urteil vom 25.07.2018 - Aktenzeichen C-140/17
DRsp Nr. 2018/9844
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 167, 168 und 184 – Vorsteuerabzug – Berichtigung – Als Investitionsgut erworbene Immobilien – Anfängliche Verwendung für eine nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeit, dann auch Verwendung für eine steuerpflichtige Tätigkeit – Einrichtung des öffentlichen Rechts – Eigenschaft als Steuerpflichtiger zum Zeitpunkt des steuerpflichtigen Umsatzes
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