Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Bestimmung des Ortes von Telekommunikationsdienstleistungen - Roaming von Drittstaatsangehörigen in Mobilfunknetzen in der Europäischen Union - Art. 59a Abs. 1 Buchst. b - Möglichkeit der Mitgliedstaaten, den Ort der Telekommunikationsdienstleistungen in ihr Gebiet zu verlagern
EuGH, Urteil vom 15.04.2021 - Aktenzeichen C-593/19
DRsp Nr. 2021/10796
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Bestimmung des Ortes von Telekommunikationsdienstleistungen – Roaming von Drittstaatsangehörigen in Mobilfunknetzen in der Europäischen Union – Art. 59a Abs. 1 Buchst. b – Möglichkeit der Mitgliedstaaten, den Ort der Telekommunikationsdienstleistungen in ihr Gebiet zu verlagern
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