Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie 2003/88/EG - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Art. 7 Abs. 1 - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der in Tarifverträgen bestimmt werden kann, dass Kurzarbeitszeiten bei der Berechnung des für den Jahresurlaub gezahlten Entgelts berücksichtigt werden - Zeitliche Wirkung der Auslegungsurteile
EuGH, Urteil vom 13.12.2018 - Aktenzeichen C-385/17
DRsp Nr. 2018/18831
Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Arbeitszeitgestaltung – Richtlinie 2003/88/EG – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Art. 7 Abs. 1 – Regelung eines Mitgliedstaats, nach der in Tarifverträgen bestimmt werden kann, dass Kurzarbeitszeiten bei der Berechnung des für den Jahresurlaub gezahlten Entgelts berücksichtigt werden – Zeitliche Wirkung der Auslegungsurteile
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