EuGH - Urteil vom 20.06.2019
C-404/18
Normen:
AEUV Art. 267; RL 2006/54/EG Art. 24;
Fundstellen:
AP RL 2006/54/EG Nr. 6
AuR 2019, 386
AuR 2020, 31
BB 2019, 1587
NZA 2019, 1041
NZA-RR 2020, 281

Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Art. 24 - Viktimisierung - Ablehnung einer Bewerberin wegen ihrer Schwangerschaft - Arbeitnehmer, der zugunsten dieser Bewerberin aufgetreten ist - Entlassung des Arbeitnehmers

EuGH, Urteil vom 20.06.2019 - Aktenzeichen C-404/18

DRsp Nr. 2019/9141

Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 2006/54/EG – Gleichbehandlung von Männern und Frauen – Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen – Art. 24 – Viktimisierung – Ablehnung einer Bewerberin wegen ihrer Schwangerschaft – Arbeitnehmer, der zugunsten dieser Bewerberin aufgetreten ist – Entlassung des Arbeitnehmers

Art. 24 der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, wonach in einer Situation, in der sich eine Person als Opfer einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sieht, ein Arbeitnehmer, der sie in diesem Zusammenhang unterstützt hat, vor Viktimisierung durch den Arbeitgeber nur dann geschützt ist, wenn er als Zeuge im Rahmen der Untersuchung dieser Beschwerde aufgetreten ist und seine Zeugenaussage den in dieser Regelung vorgesehenen Formerfordernissen entspricht.

Normenkette:

AEUV Art. 267; RL 2006/54/EG Art. 24;