EuGH - Urteil vom 14.09.2017
C-132/16

Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 26 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 168 und Art. 176 - Vorsteuerabzug - Dienstleistungen zur Errichtung oder Umgestaltung eines Immobilienobjekts, das im Eigentum eines Dritten steht - Verwendung der Dienstleistungen durch den Dritten und den Steuerpflichtigen - Unentgeltliche Erbringung der Dienstleistung an den Dritten - Verbuchung der für die bewirkten Dienstleistungen angefallenen Kosten als Bestandteil der allgemeinen Aufwendungen des Steuerpflichtigen - Feststellung des Vorliegens eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Dritten oder der des Steuerpflichtigen

EuGH, Urteil vom 14.09.2017 - Aktenzeichen C-132/16

DRsp Nr. 2018/7870

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 26 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 168 und Art. 176 – Vorsteuerabzug – Dienstleistungen zur Errichtung oder Umgestaltung eines Immobilienobjekts, das im Eigentum eines Dritten steht – Verwendung der Dienstleistungen durch den Dritten und den Steuerpflichtigen – Unentgeltliche Erbringung der Dienstleistung an den Dritten – Verbuchung der für die bewirkten Dienstleistungen angefallenen Kosten als Bestandteil der allgemeinen Aufwendungen des Steuerpflichtigen – Feststellung des Vorliegens eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Dritten oder der des Steuerpflichtigen