A. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung (von Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer), wegen Untreue in vier Fällen, versuchten Betrugs, Unterschlagung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in fünf Fällen sowie wegen eines Verstoßes gegen das
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