Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28. Juni 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin ist die Berufskammer der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, die im Bezirk der Oberfinanzdirektion Cottbus ihre berufliche Niederlassung haben. Gemäß § 3 ihrer Satzung hat sie die Aufgabe, die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder zu wahren.
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